Bei erstmaliger Konsolidierung von Tochterunternehmen werden die Anschaffungswerte der Beteiligung dem Konzernanteil am Buchwert des Eigenkapitals der jeweiligen Gesellschaft gegenübergestellt. Die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem anteiligen Eigenkapital wird grundsätzlich, soweit sie auf stillen Reserven oder stillen Lasten beruht, den Vermögenswerten und Schulden des Tochterunternehmens vollständig zugeordnet. Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und auf Ebene der entsprechenden „Cash Generating Unit“ auf Werthaltigkeit getestet.
Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle wurden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet, Zwischengewinne und -verluste im Anlage- und Vorratsvermögen wurden eliminiert und konzerninterne Erträge mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung wurden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.
