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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Abschlüsse der HUGO BOSS AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden entsprechend IAS 27 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Umsatzerlöse werden erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass der mit dem entsprechenden Geschäftsvorfall verbundene wirtschaftliche Nutzen an die Gesellschaft fließt und die Höhe des Um satzes verlässlich bestimmt werden kann. Umsätze werden unter Berücksichtigung etwaiger Preisnachlässe und Rabatte erfasst.

Erlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn die Lieferung erfolgt ist und die Übertragung der Risiken und Chancen auf den Käufer stattgefunden hat.

Zinsen werden zeitproportional unter Berücksichtung der Effektivverzinsung des Vermögenswertes erfasst.

Lizenzerträge und sonstige Erträge werden periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages erfasst.

Betriebliche Aufwendungen werden, gemäß dem Grundsatz des Matching Principle, mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten, die auf Basis von Durchschnittskosten ermittelt werden, bewertet. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die einzubeziehenden fixen und variablen Gemeinkosten, basierend auf einer Normalauslastung der Produktionsanlagen. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt.

Soweit die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Vorräte den Wert übersteigen, der sich ausgehend von den realisierbaren Verkaufspreisen abzüglich bis zum Verkauf noch anfallender Kosten ergibt, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Sachanlagen

Materielle Vermögenswerte, die im Geschäftsbetrieb länger als ein Jahr genutzt werden, sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht angesetzt. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen den erwarteten Nutzungsdauern im Konzern. Ausschließlich auf steuerlichen Regelungen beruhende Abschreibungen werden nicht angesetzt.

Für Gebäude wird grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 30 Jahren zugrunde gelegt, Bauten und Einbauten auf fremden Grundstücken werden entsprechend der Laufzeit der Mietverträge bzw. einer niedrigeren Nutzungsdauer abgeschrieben. Das bewegliche Anlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Bei technischen Anlagen und Maschinen beträgt die Nutzungsdauer fünf bis 15 Jahre, bei anderen Anlagen sowie bei Betriebs- und Geschäftsausstattung zwei bis 15 Jahre.

Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden für Sachanlagen werden periodisch überprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Gegenständen des Sachanlagevermögens im Einklang stehen.

Leasingverhältnisse

Bei Leasingverhältnissen, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, wird das wirtschaftliche Eigentum an den Leasinggegenständen gemäß IAS 17 dem Leasingnehmer zugerechnet, wenn dieser im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand trägt (Finanzierungsleasing). Die Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern entsprechen denen vergleichbarer erworbener Vermögensgegenstände. Die Aktivierung erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit den Anschaffungskosten. Anfängliche direkte Kosten werden als Teil des Vermögenswertes aufgenommen. Die korrespondierenden Leasingverpflichtungen werden unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Der Zinsanteil der Leasingverbindlichkeiten wird über die Laufzeit der Leasingperiode in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Soweit bei Leasingverträgen das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber liegt (Operating-Leasingverhältnisse), erfolgt die Bilanzierung der Leasinggegenstände beim Leasinggeber. Die dafür anfallenden Leasingaufwendungen werden grundsätzlich als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswertes ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, aus denen dem Konzern wahrscheinlich ein künftiger Nutzen zu fließt und die verlässlich bewertet werden können, werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert. Erworbene und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden, soweit es sich um Vermögenswerte mit begrenzten Nutzungsdauern handelt, linear über eine Nutzungsdauer von zwei bis vier Jahren planmäßig abgeschrieben.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden einmal jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Ist die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vollzogen.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente werden gemäß IAS 39 bilanziert. Dementsprechend werden finanzielle Vermögenswerte, soweit für den HUGO BOSS Konzern derzeit relevant, in folgende Kategorien eingeteilt:

(a) zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte,
(b) Kredite und Forderungen.

Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden nach der Methode der Bilanzierung zum Handelstag bilanziert. Die erstmalige Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt, wenn der Konzern Vertragspartei wird. Der Vermögenswert wird mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten werden mit einbezogen.

Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten werden in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam ausgewiesen.

Bei Krediten und Forderungen erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn deren Veräußerung vertraglich vereinbart wird, bzw. Kredite und Forderungen bei Bezahlung.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden im HUGO BOSS Konzern ausschließlich zur Sicherung von Zins- und Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft eingesetzt.

Bei Eingehen von Sicherungsgeschäften werden bestimmte Derivate bestimmten Grundgeschäften zugeordnet (Micro-Hedging). Dabei werden die Voraussetzungen des IAS 39 zur Qualifizierung der Geschäfte als Sicherungsgeschäfte erfüllt.

Nach IAS 39 sind alle derivativen Finanzinstrumente zum Marktwert zu bilanzieren, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zweck oder in welcher Absicht sie abgeschlossen wurden.

Soweit die eingesetzten Finanzinstrumente wirksame Sicherungsgeschäfte im Rahmen einer Sicherungsbeziehung nach den Vorschriften von IAS 39 (Cashflow-Hedges) sind, führen die Zeitwertschwankungen nicht zu Auswirkungen auf das Periodenergebnis während der Laufzeit des Derivats. Die Zeitwertschwankungen werden erfolgsneutral in der entsprechenden Rücklagenposition erfasst. Der angesammelte Wert im Eigenkapital wird bei Fälligwerden des gesicherten Zahlungsstroms als Gewinn oder Verlust im Periodenergebnis berücksichtigt.

Der beizulegende Zeitwert entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der beizulegende Zeitwert durch Anwendung anerkannter Optionspreismodelle sowie durch Bestätigungen von Banken ermittelt.

Die Marktwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente, die als Trading-Instrumente im Sinne des IAS 39 klassifiziert werden, werden ergebniswirksam ausgewiesen.

Sicherungspolitik des Konzerns ist es, ausschließlich wirksame Derivate zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken abzuschließen. Die zur Behandlung als Sicherungsgeschäfte notwendigen materiellen und formellen Voraussetzungen des IAS 39 wurden sowohl bei Abschluss der Sicherungsgeschäfte als auch am Bilanzstichtag erfüllt.

Wertminderungen

Bei immateriellen Vermögenswerten sowie bei Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird die Werthaltigkeit des aktivierten Buchwerts gemäß IAS 36 regelmäßig auf Basis von „Cash Generating Units“ überprüft.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagen über dem am Bilanzstichtag erzielbaren Betrag liegt, wird dem durch Wertminderungen Rechnung getragen. Der erzielbare Betrag bestimmt sich aus dem Nettoveräußerungspreis oder – falls höher – dem Barwert des geschätzten zukünftigen Cashflows aus der Nutzung der Vermögenswerte. Soweit die Gründe für Wertminderungen nicht mehr bestehen, werden Wertaufholungen auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.

Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Werthaltigkeit überprüft. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes geringer als sein Buchwert, wird der Buchwert auf seinen erzielbaren Betrag verringert. Diese Verringerung stellt einen Wertminderungsaufwand dar. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, soweit neu aufgetretene Sachverhalte dies erfordern, jedoch maximal bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten.

Ertragsteuern

Die Höhe der Ertragsteuern ist abhängig von der Höhe des Gewinns und berücksichtigt latente Steuern. Aktive und passive latente Steuern werden gemäß IAS 12 für sämtliche temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften und den Wertansätzen im Konzernabschluss nach IFRS sowie auf bestimmte Konsolidierungsvorgänge gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist.

Die Bewertung latenter Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt anhand der Steuersätze, die für die Perioden erwartet werden, in denen sich die temporären Differenzen voraussichtlich umkehren werden.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Nennwert oder zum Rückzahlungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen werden in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingraten in den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, soweit aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt, und sich diese Vermögensbelastung zuverlässig schätzen lässt.

Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst. Wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich ist, entspricht der Rückstellungsbetrag dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben.

Pensionsrückstellungen

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Altersversorgungspläne, das unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet wurde. Dem Anwartschaftsbarwert am Jahresende wurde das in Fonds ausgegliederte Planvermögen zum Zeitwert gegenübergestellt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden grundsätzlich sofort erfolgswirksam verrechnet.

Eventualschulden und Eventualforderungen

Eventualschulden werden nicht angesetzt. Sie werden im Anhang angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist sehr unwahrscheinlich. Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zur Lage der Gesellschaft zum Bilanzstichtag liefern (berücksichtigungspflichtige Ereignisse), werden im Konzernabschluss bilanziell berücksichtigt. Nicht zu berücksichtigende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden im Anhang angegeben, sofern sie wesentlich sind.

Ermessensausübung bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Bewertung von Directly Operated Stores
Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen im Zusammenhang mit Directly Operated Stores (DOS) wurden folgende Annahmen getroffen:

  • Als Cash Generating Units werden die einzelnen DOS definiert.
  • Die zukünftigen Zahlungsströme im Rahmen von „Impairment Tests“ werden aus Budgetplanungen sowie aus mittelfristigen Planungsrechnungen für die einzelnen DOS abgeleitet und abgezinst.

b) Einzelwertberichtigungen auf Forderungen
Die Einbringlichkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Basis der ge schätzten Wahrscheinlichkeit des Ausfalls beurteilt. Entsprechend werden Forderungen gegen Kunden, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde (sofern vorliegende Sicherheiten nicht werthaltig sind), in voller Höhe einzelwertberichtigt. Überfällige Forderungen werden mit individuell ermittelten Prozentsätzen einzelwertberichtigt. Im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen wurden auch externe Stellungnahmen über den Wert von Sicherheiten eingeholt.

c) Vorratsbewertung
Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und der damit teilweise verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden Abwertungen vorgenommen.

Bei der Produktlinie BOSS Black werden für Rohstoffe saisonabhängige Abschläge von 5 % bis 90 % vorgenommen. Unfertige Erzeugnisse werden nicht abgewertet. Für Fertigerzeugnisse und Handelswaren orientiert sich die Bewertung am noch zu erzielenden Nettoveräußerungspreis über die konzerneigenen Absatzkanäle. Bei Beständen der Marke HUGO sowie bei den Produktlinien BOSS Orange und BOSS Green werden die Wertminderungen auf erwartete niedrigere Verkaufspreise über Gängigkeits- und Reichweitenbetrachtungen antizipiert.


 
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