Sehr geehrte Damen und Herren,
der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2006 die ihm per Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Er stand dem Vorstand der Gesellschaft bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite und hat ihn bei der Führung der Geschäfte überwacht. Hierzu berichtete der Vorstand regelmäßig in schriftlicher wie auch in mündlicher Form, zeitnah und ausführlich, insbesondere über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, des Geschäftsverlaufs, der strategischen Planung und der Risikoposition einschließlich des Risikomanagements. Außerdem stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats über die Sitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand.
Dem Aufsichtsrat wurden alle zustimmungspflichtigen Sachverhalte vorgelegt, die nach eingehender Prüfung genehmigt wurden.
